Dies ist ein kommunalpolitischer Blog für Bad Windsheim und Umgebung, der auch wichtige Themen aus der großen Politik aufgreift. Ich bin wirtschaftlich unabhängig und kann mir freie Meinungsäußerung erlauben. Niemand muss meine Meinung übernehmen, niemand muss diesen Blog lesen. Anregungen, Vorschläge und Kritik bitte an MuellerR11@aol.com, oder direkt per Tel. 09841/64946 Weiterer Blog: Siebener.over-blog.de
Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht Anfragen.
Das Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht es, Auskünfte über Lebensmittel produzierende Betriebe (z. B. auch Gastronomiebetriebe) bei der zuständigen Behörde im Landratsamt anzufordern. Es ist jedoch ein zeitaufwändiges Prozedere erforderlich.
Klartext, mehrere Fragen: Es wurde eine Anfrage über alle 4 Wirtshäuser im Freilandmuseum gestellt. Was ist jetzt, wenn sich herausstellen sollte, dass es bei einem anderen Gasthaus mit wesentlich weniger Umsatz wesentlich mehr und schwerwiegendere Beanstandungen gegeben hat? Müsste man dann bei diesem Gasthaus nicht auch sofort kündigen? Steht der Bezirk am Ende mit noch einem Wirt weniger da?
Wie kamen eigentlich Herr Bartsch und die Verwaltung des Bezirkes Mfr. an Informationen über eine Hygienekontrolle des Eingangswirtshauses, wenn über eine Weitergabe zuvor der Pächter gehört werden muss, eine Stellungnahme abgeben kann und Rechtsmittel einlegen darf? Die ganze Sache wird vermutlich noch weitere Kreise ziehen.