Dies ist ein kommunalpolitischer Blog für Bad Windsheim und Umgebung, der auch wichtige Themen aus der großen Politik aufgreift. Ich bin wirtschaftlich unabhängig und kann mir freie Meinungsäußerung erlauben. Niemand muss meine Meinung übernehmen, niemand muss diesen Blog lesen. Anregungen, Vorschläge und Kritik bitte an MuellerR11@aol.com, oder direkt per Tel. 09841/64946 Weiterer Blog: Siebener.over-blog.de
Durch Richard Müller
Solaranlage Heidl
Metzgergasse 49
91438 Bad Windsheim
Es handelt sich eindeutig um eine Indachanlage, hier ist laut BGVO eine Genehmigung möglich, wenn das Stadtbild nicht beeinträchtigt wird
Herr Heidl ist parteilos, es wurde keine Genehmigung erteilt, der Stadtrat lehnte mit 19:1 Stimmen ab.
Solaranlage Gurrath
Riemenschneidergasse 2
91438 Bad Windsheim
Es handelt sich eindeutig um eine laut BGVO nicht genehmigungsfähige Aufdachanlage. Auch wenn das Stadtbild nicht beeinträchtigt wird, ist eine Aufdachanlage laut BGVO nicht zulässig.
Der Stadtrat genehmigte diese Anlage trotzdem, mit 7 zu 6 Stimmen.
Herr Gurrath ist erster Stadtrats-Nachrücker auf der FWG-Liste.
Herr Stadtbaumeister Geismann erklärte auf Anfrage, diese Solaranlage sei nahezu nicht einsehbar, und im übrigen sei es eine genehmigungsfähige Indachanlage, obwohl sie auf dem Dach sei. Laut Bayerischer Bauordnung müsse man das Dach als gesamtes sehen, und dann sei die Solaranlage eben im Dach,...obwohl sie ja auf dem Dach sei...!!!!!
Zusätzlich: Liegende Dachfenster sind nur zulässig, wenn sie von öffentlichen Flächen aus nicht sichtbar sind.

Aufdach-Solaranlage, von der Schirmergasse aus gesehen, bisher nicht beanstandet, die FLZ übernahm dieses Bild von mir.
In der Altstadt, unbeanstandet
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