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Dies ist ein kommunalpolitischer Blog für Bad Windsheim und Umgebung, der auch wichtige Themen aus der großen Politik aufgreift. Ich bin wirtschaftlich unabhängig und kann mir freie Meinungsäußerung erlauben. Niemand muss meine Meinung übernehmen, niemand muss diesen Blog lesen. Anregungen, Vorschläge und Kritik bitte an MuellerR11@aol.com, oder direkt per Tel. 09841/64946 Weiterer Blog: Siebener.over-blog.de

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Siebenerei: Flurgänge nur noch auf Antrag!

Konsequenzen aus Beschluss des VGH gezogen.

Die Stadt Bad Windsheim wird weiterhin Flurgänge im Stadtgebiet und auf den Ortsteilen durchführen. Bürgermeister Ledertheil teilte mit, dass Flurgänge und damit Kontrollen von Grenzsteinen jedoch nur noch auf Antrag der jeweiligen Landwirte und Grundstücksbesitzer durchgeführt werden. Alle Grundstücksbesitzer werden angeschrieben und können dann die Kontrolle ihrer eigenen Grenzsteine beantragen. Gleichzeitig erklären sich die Grundstücksbesitzer auch bereit, eventuell anfallende Kosten für das aufdecken zu übernehmen. Wer nicht beantragt, bleibt außen vor und muss keine Kosten übernehmen.

Damit werden die Konsequenzen aus dem Urteil des VG Ansbach und der Ablehnung eines Antrages auf Zulassung einer Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen. Der eindeutige Tenor dieses Urteils war "wer anschafft, hat auch zu bezahlen", oder im Umkehrschluss "wer nichts beantragt hat, muss weder Grenzsteine aufdecken, noch das aufdecken durch die Siebener bezahlen". Es wird sich damit sehr bald herausstellen, wie hoch die Akzeptanz der Flurgänge und damit der Siebener ist. Grußwortredner jeder Coleur hatten bei Veranstaltungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz der Siebener in der Öffentlichkeit sehr hoch sei.

Mittlerweile kündigten Siebener bereits an, dass sie sich nicht als billige Arbeitskräfte zum Steine setzen benützen lassen. Es wird bereits angekündigt, dass man dann wohl ganz zuhause bleiben werde, wenn man andere Landwirte nicht mehr kontrollieren dürfe. Hier wird offenbar übersehen, dass Siebener auf Anordnung des Bürgermeisters tätig werden.

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