Pächter- Rausschmiss wird zur Schlammschlacht.
Laut Verbraucherinformationsgesetz kann jeder Bürger bei der zuständigen Stelle im Landratsamt Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen von Gaststätten verlangen. Insider wollen wissen, dass aus Kreisen des Bezirkstages und der Bezirksverwaltung ein Tipp an die Fränkische Landeszeitung erging, man solle doch mal beim Landratsamt eine Nachfrage über den Hygienestatus des Wirtshauses im Freilandmuseum starten. Bezirkstag und Bezirksverwaltung befinden sich immer noch im Erklärungsnotstand, weil man der Allgemeinheit bisher noch keine plausiblen und nachvollziehbaren Gründe für die Ausbootung der sehr beliebten Pächterfamilie Rienecker benennen konnte. Man ist offensichtlich für jedes im Nachhinein nachzuschiebende "Argument" dankbar.
Unverständlich bleibt aber auch nach weiteren "Argumenten", wieso man bis zuletzt auch seitens der Prominenz bei Rieneckers gepflegt speiste und seine mitgebrachten Gäste bewirten ließ. In der letzten Woche waren in der FLZ wieder mehrere Leserbriefe zu diesem Thema abgedruckt. Sehr bemerkenswert ist dabei, dass sich das prominente CSU- Mitglied Susanne Lang aus Ergersheim stark engagiert.
Das Landratsamt muss vor Veröffentlichung der Hygiene- Überprüfungsergebnisse den jeweiligen Gastronomiebetrieb informieren. Dieser kann die Veröffentlichung dann nur noch gerichtlich verhindern. Genau das hat die bisherige Pächterin getan, indem sie Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach einreichte. Das VG hat den am LRA für die Lebensmittelüberwachungen zuständigen Beamten Richard Höfler gebeten, eine Veröffentlichung vorläufig zurückzustellen.