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14. November 2010 7 14 /11 /November /2010 10:19

Wieviel sind uns die Ortsteile wert?

Heiße Diskussionen werden zur Zeit geführt, über die Abwasserbeseitigung der nördlichen Ortsteile. Je nachdem, was man alles einbezieht, werden die Gesamtkosten zwischen 6 und 8 Millionen € liegen. Durch die geringe Bevölkerungsdichte in den Ortsteilen ist eine Kanalisation umgerechnet auf einen Einwohner erheblich teurer. So erscheinen 800.000 € für den Ortsteil Humprechtsau mit ca. 70 Einwohnern auf den ersten Blick eine nicht zu verantwortende horrende Summe zu sein.

Eine etwas andere Sichtweise ergibt sich, wenn man die Kostensteigerung je cbm Abwasser betrachtet. So ist laut vorläufiger Kalkulation mit einer Steigerung um 0,14 € je cbm Abwasser im gesamten Stadtgebiet zu rechnen, wenn in Humprechtsau und Unterntief auch ohne Zuschüsse die große und zukunftsträchtige Lösung gebaut wird. Wenn man mit ca. 40 cbm Abwasser je Person und Jahr kalkuliert, hätte eine vierköpfige Familie Mehrkosten von ca. 22 € im Jahr zu tragen (40 x 4 x 0,14 €), dies erscheint zumutbar. Ab 2011 wird der Wasserpreis um 0,16 € je cbm sinken, so dass dann faktisch keine Preissteigerung eintreten würde, wenn man Wasser und Abwasser zusammen rechnet.

Zusammen mit dieser Erhöhung um 0,14 €/cbm würde Bad Windsheim dann eine Abwassergebühr von ca. 2,64 € je cbm haben. Benachbarte Gemeinden haben teils eine höhere, teils eine niedrigere Abwassergebühr: Ipsheim Kernort = 3,10 €, Sugenheim = 1,78 €, Uffenheim = 2,80 €, Ergersheim = 2,43 €, Diespeck = 2,52 €, Burgbernheim = 2,50 €, Neustadt/Aisch = 3,44 €. Bei einigen Kommunen kommt noch eine Gebühr je Monat und Person hinzu.

Die Kläranlage Bad Windsheim ist weit überdimensioniert und kann zusätzliche Abwassermengen problemlos aufnehmen. Die Abwassermenge eines Jahres im gesamten Stadtgebiet beträgt um die 800.000 cbm.

Da ja die Abwasserversorgung im Gegensatz zur Wasserversorgung (Stadtwerke) durch den normalen Haushalt der Stadt BW finanziert wird, steigt die Gesamtverschuldung der Stadt BW. Die Abwasserversorgung muss sich jedoch selber tragen, eine Finanzierung durch andere Mittel ist nicht erlaubt. So ist z B. auch die Gefahr der Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung oder eine Erhöhung der Grundsteuer nicht zu befürchten.

 

 

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