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18. März 2011 5 18 /03 /März /2011 17:15

Erkenbrechtshofen lehnt Flurgänge deutlich ab.

Von der Stadt Bad Windsheim wurden 24 Grundstückseigentümer in Erkenbrechtshofen angeschrieben. Es wurde gefragt, ob Flurgänge der Siebener gewünscht würden und ob die Kosten für das aufdecken von nicht sichtbaren Grenzsteinen übernommen werden würden.

Das für die Siebener niederschmetternde Ergebnis:

24 Grundstückseigentümer angeschrieben

13 Rückläufe/Antworten

11 kein Interesse an Flurgängen

 2 Interesse an Flurgängen

Damit haben letztendlich nur 2 von 24 Grundstückseigentümern Interesse an einer Kontrolle ihrer Grenzsteine gezeigt, das sind nur 8,33 %. Sehr verwunderlich ist auch, dass es nur 2 Pro-Stimmen gab, obwohl Erkenbrechtshofen 4 Siebener hat. Offensichtlich sind nicht einmal die Siebener von der Notwendigkeit von Flurgängen überzeugt. Dies dürfte das Ende aller Flurgänge in Bad Windsheim bedeuten, die Stadt kann sich in Zukunft sehr viel Geld sparen. Damit zeigt sich auch, dass alle Behauptungen, die Siebener seien hochbegehrt und hochgeschätzt, noch niemals gestimmt haben. Von den meisten Landwirten wurden diese mittelalterlichen Flurgänge nur noch hingenommen, weil man Nachteile befürchtete, wenn man sich dagegen aussprechen würde. Die Politiker wiederum sicherten sich durch ihr grenzenloses Lob für die Siebener sehr viele Wählerstimmen. In jedem Ort sieben Siebener mit Familie und Umfeld ergeben eine erkleckliche Anzahl an sicheren Wählerstimmen. Ein Beispiel in Uffenheim zeigte, dass man einen Stadtrat, der die Siebener in Frage stellte, bei nächsten Wahl glatt abwählte.

In Bad Windsheim wird Bürgermeister Ledertheil wegen dieser in Erkenbrechtshofen voll in die Hosen gegangenen Befragung von einigen Siebenern bereits als Sündenbock aufgebaut, dies ist gänzlich unberechtigt. Dazu folgende Fakten:

Das Urteil am VG Ansbach kam im wesentlichen deshalb zustande, weil der damalige Bürgermeister Wolfgang Eckardt meine mehrmaligen Klageankündigungen komplett ignorieren ließ. Als dann nach ca. 2 Jahren das eindeutige Urteil fest stand, fragte ich beim neuen BM Ledertheil nach, ob man seitens der Stadt BW trotz sehr geringer Erfolgsaussichten beabsichtige, einen Antrag auf Zulassung einer Berufung beim VGH zu stellen. BM Ledertheil sagte mir, dass man diesen Antrag beim VGH stellen werde, insbesondere deshalb, weil man gegenüber den Siebenern argumentieren wolle, dass man wirklich alles für sie getan hätte. Dass dann der VGH in seinem Beschluss das Urteil des VG Ansbach nochmals konkretisierte und verschärfte, kann Herrn Ledertheil sicher nicht angelastet werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass das Landratsamt NEA den Gemeinden dazu rät, derzeit die Kosten für das Suchen und Aufdecken von Grenzzeichen im Wege der öffentlich-rechtlichen Gebühr NICHT in Rechnung zu stellen.

Fazit: Wenn man also schon einen Sündenbock sucht, dann bitte bei Herrn Eckardt! Ralf Ledertheil hat viel zu viel getan für unsere Friedensstifter an den Grenzen. 


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