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15. April 2011 5 15 /04 /April /2011 18:39

Stadt Bad Windsheim berücksichtigt VGH- Beschluss.

Die Stadt Bad Windsheim wird Flurgänge der Feldgeschworenen nur noch auf Antrag durchführen. Bisher wurden die Grenzsteine in der Flur in drei-, oder vierjährigem Turnus durchgeführt. Obwohl an alle Grenzsteine auch die Stadt, der Landkreis, der Freistaat Bayern oder die Deutsche Bahn angrenzen, wurden Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen ohne Verursachernachweis generell den Landwirten in Rechnung gestellt. Dies ist nach dem Urteil des VG Ansbach und dem Beschluss des VGH eindeutig rechtswidrig. Der Tenor des Urteiles war " wer nichts beantragt hat, muss auch nichts bezahlen", oder umgekehrt "wer zahlt, schafft an."

Damit ist auch klar, dass die Landwirte in der Vergangenheit rechtswidrig abkassiert wurden. Bad Windsheim ist bis jetzt die einzige bekannte Gemeinde, die die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt, viele andere Gemeinden haben auch dieses Jahr wieder Flurgänge in althergebrachter Manier angeordnet. Das Landratsamt NEA hat allen Gemeinden im Landkreis empfohlen, nach aktueller Rechtslage keine Kostenberechnungen für Furgänge zu erheben. Dies wird offenbar von vielen Gemeinden ignoriert, so auch von der Heimatgemeinde des stellvertr. Landrates Helmut Weiß in Obernzenn. Offenbar hapert es mit der Kommunikation im Landratsamt, die Juristen Baumgärtner und Dr. Achatz sollten bei ihrem Landratsvize vorstellig werden.

Diese Anfrage der Stadt Bad Windsheim ist gleichzeitig eine ideale Möglichkeit, die von Politikern und Siebenern so oft beschworene Unverzichtbarkeit und Beliebtheit der Siebener zu testen. Das Ergebnis der Befragung im Ortsteil Erkenbrechtshofen lässt allerdings schlimmes erahnen. Auch in Ickelheim hatte anlässlich einer Versammlung die Anfrage des Siebenerobmannes, ob Flurgänge in Zukunft noch erwünscht seien, keinerlei Resonanz ausgelöst. Es meldete sich kein einziger Landwirt, der diese mittelalterliche Vorgehensweise weiterhin finanzieren wollte.

Die Gemeinden sollten auf Antrag die in der Vergangenheit rechtswidrig abkassierten Gebühren zurück zahlen. Die meisten Siebener werden einen Flurgang an ihren eigenen Grundstücken beantragen, wohl auch, um ihren Nebenverdienst zu sichern.

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