Klage gegen Erweiterung hatte nur Teilerfolg
Der Verein der Wasserschutzgebietsbetroffenen e.V. erhob bereits vor einiger Zeit Normenkontrollklage am Verwaltungsgerichtshof in München. Es ging um die Vergrößerung des Wasserschutzgebietes durch die Kurquellen- GmbH (50% Frankenbrunnen, 36 % Stadt BW, 14 % Landkreis) am Kurpark in Richtung Norden. Die Kläger befürchteten Bewirtschaftungsbeschränkungen für die landwirtschaftlichen Grundstücke und insgesamt auch erhebliche Wertverluste für alle Grundstücke. Kurz vor Prozessbeginn bot die Kurqellen- GmbH den Landwirten noch Ausgleichszahlungen an und verkleinerte das ursprünglich angedachte Gebiet um einiges.
Vor dem VGH wurde dann von den Beklagten insbesondere die einmalige Qualität des in diesem Gebiet gewonnenen Heilwassers herausgestellt. Dies löste bei den Klägern besondere Verärgerung aus, weil der unmittelbar neben der Kilianiquelle liegende Seerosenbrunnen mit etwa 300 cbm Wasserinhalt jeweils im Herbst vor der Frostperiode leergepumpt wird, das morastige Wasser darf dann unmittelbar neben der Kilianiquelle versickern.
Die Erweiterung das Wasserschutzgebietes konnte nur teilweise verhindert werden, die Kläger sind momentan am überlegen, Schadensersatzforderungen wegen Wertminderung ihrer Grundstücke geltend zu machen.