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19. Februar 2012 7 19 /02 /Februar /2012 15:44

Flurgänge sollen wieder durchgeführt werden.

Obwohl die Stadt Bad Windsheim und andere Gemeinden vor Gericht in genau dieser Sache krachende Niederlagen erlitten hatten, versucht man jetzt nach drei Jahren Pause, wieder Flurgänge der Siebener durchzuführen. Nach mehreren für die Gemeinden katastrophalen und eindeutigen Gerichtsurteilen ist dies ein schon bemerkenswerter Versuch, dieses altertümliche Getue der Siebener im Zeitalter von Navigation und weit fortgeschrittener Vermessungstechnik wieder durchzudrücken. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass es neben Siebenern auch normal sterbliche Landwirte gibt. Es kann nicht sein, dass von BM Ledertheil diese extrem einseitige Sichtweise der Siebener übernommen wird. Erst kürzlich wurde der Stundensatz für die Siebener auf auf 11 € je Stunde erhöht. Es wird von unseren kommunalen Würdenträgern immer wieder betont, dass es sich um ein selbstlos und aufopfernd ausgeübtes Ehrenamt handelt ...........?! Man kann also den Siebenern auch durchaus Eigeninteresse unterstellen. Wo kann man schon als Arbeitskraft ohne jegliche Qualifikation 11 € netto je Stunde verdienen und wird auch zusätzlich bei jeder Gelegenheit in Grußworten in den 7. Himmel gehoben?

  • Vor dem VG Ansbach wurde einer Klage von mir (RM) in allen Punkten stattgegeben, die Stadt BW hatte von mir die Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen verlangt. Die Stadt wurde zur Übernahme aller Kosten verurteilt. Eine beantragte Zulassung einer Berufung am VGH wurde vom VG Ansbach ausgeschlossen.
  • Daraufhin beantragte die Stadt Bad Windsheim beim VGH die Zulassung einer Berufung, auch dies wurde abgeschmettert. Der VGH präzisierte in seiner Ablehnungsbegründung sogar noch das Urteil des VG Ansbach zu Ungunsten der Stadt BW.
  • Der Landwirt Siegfried Wangler aus Reusch klagte ebenfalls am VG Ansbach gegen einen Gebührenbescheid der Gemeinde Weigenheim. Auch von ihm verlangte die Gemeinde Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen. Trotz der anwesenden Spezialisten aus dem LRA, dem Juristen Baumgärtner und dem Sachbearbeiter Höfler, musste die Gemeinde Weigenheim durch ihren Bürgermeister Reinhard Kloha den Gebührenbescheid zurückziehen, als der Richter eine Niederlage für die Gemeinde Weigenheim signalisierte. Die Herren des Landratsamtes hatten geglaubt, ein Hintertürchen gefunden zu haben, was sich jedoch als Trugschluss erwies.
  • Auch in Uttenhofen und Rudolzhofen verschickte die Stadt Uffenheim Rechnungen für das aufdecken von Grenzsteinen und zog diese Rechnungen aus "Rechtsgutmütigkeit" (!) wieder zurück, nachdem gegen einen Mahnbescheid des Zentralen Mahngerichtes Coburg Widerspruch eingelegt worden war. Die Gemeinde Ippesheim pfändete bei ihrem Mitbürger und Landwirt Beigel wegen eines Minibetrages sogar das Girokonto und musste dann nach rechtlichen Schritten klein beigeben. Die Gemeinde zahlte den gepfändeten Betrag zurück und übernahm die Rechtsanwaltskosten des Landwirtes.
  • Im Stadtrat von Bad Windsheim sprach sich eine deutliche Mehrheit gegen die Abhaltung von Flurgängen aus, nachdem unter anderem auch Stadtbaumeister Geismann geäußert hatte, dass unter Berücksichtigung der Rechtssituation eine Durchführung nicht mehr möglich sei, es müssten auch die mittlerweile erheblich fortgeschrittenen Vermessungstechniken ins Kalkül gezogen werden.
  • Als vorletzte Hoffnung startete man in Erkenbrechtshofen eine Befragung und ermöglichte es den Grundstücksbesitzern, die Kontrolle der Grenzsteine durch die Siebener zu beantragen. Nur eine Minderheit (von wahrscheinlich einigen Siebenern) sprach sich für die Abhaltung von Flurgängen aus. STRM Dehner behauptete dann, das könne nur an der unglücklichen Formulierung durch die Stadtverwaltung gelegen haben, (oder im Umkehrschluss, die Erkenbrechtshöfer seien zu dämlich gewesen, diese paar Sätze zu begreifen). Man startete dann mit neuer und verbesserter Formulierung einen neuen Versuch in Berolzheim, hier fiel dann aber das Ergebnis noch katastrophaler aus und endete in einem totalen Fiasko für Siebener und Stadt. Nur ein einziger Grundstücksbesitzer sprach sich für Flurgänge aus, wie sich später herausstellte, war es der Siebenerobmann aus dem Nachbarort Rüdisbronn. Damit zeigte sich eindeutig, dass sich von den sieben Siebenern in Berolzheim kein einziger für die Abhaltung von Flurgängen ausgesprochen hatte. Auch jetzt behauptete STRM Dehner wieder, dass das wieder an der unglücklichen Formulierung gelegen sei. Nur deshalb hätten das die Berolzheimer (einschließlich Siebener) wohl nicht begriffen. Den Hinweis von Stadtbaumeister Geismann, dass die Berolzheimer doch im Falle von Bedürftigkeit ohne weiteres hätten nachfragen können, ignorierte STRM und Siebenerlobbyist Dehner. Dehner wollte dann die Sache selber in die Hand nehmen, damit die Bauern endlich auf den Pfad der Tugend zurückkehren würden. Offenbar befürchtete man aber zwischenzeitlich ein neuerliches Fiasko und versucht jetzt, die Abhaltung von Flurgängen ohne Abstimmung mit dem Stadtrat durchzudrücken.
  • Nach vertraulichen Auskünften sollen die Siebener mit Digitalkameras zur Beweissicherung ausgerüstet werden, um Jagd auf ihre normalsterblichen Berufskollegen zu machen. Dies wird die von Ledertheil oft so benannten intakten Dorfgemeinschaften sicherlich nicht fördern.
  • Extrem viele Grenzsteine wurden durch die Siebener im Auftrag der Gemeinde zu tief gesetzt. Die Nichtsichtbarkeit dieser Steine kann auf keinen Fall den Grundstücksbesitzern angelastet werden.

Für BM Ledertheil werden sich damit aber mehrere Probleme auftun. Für Grenzsteine, die durch natürliche Einflüsse nicht sichtbar sind, kann man dem Landwirt keine Kosten in Rechnung stellen. Auch die Gemeinde als Angrenzer an jeden Grenzstein ist für die Erhaltung der Grenzsteine verantwortlich. Es gilt dann eben auch hier "wer beantragt, der zahlt!"

Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen dann auch das Straßenbauamt an den Staatsstraßen, der Landkreis an den Kreisstraßen und die Deutsche Bahn an den Bahnlinien ihre Grenzsteine aufdecken. Und die werden dem Herrn Ledertheil wohl etwas husten, falls sie eine Rechnung bekommen.

Auf Nachfrage wusste Ralf Ledertheil noch nicht, ob überhaupt, und wie Gebühren erhoben werden sollen. Dies wird der Knackpunkt an der Sache sein. Wenn die Stadt Flurgänge beantragt und die kompletten Kosten für das aufdecken der Steine selber übernimmt, wird niemand Einwände haben können, wenn man von der Verschwendung von Steuergeldern absieht. Die Flurgänge im gesamten Stadtgebiet kosteten der Stadt bisher jährlich etwa 10.000 €. Falls die Siebener alle Grenzsteine selber aufdecken wollen, muss mindestens mit einer Verdoppelung gerechnet werden.

Ich selber habe dem Herrn Bürgermeister bereits angekündigt, dass er mich vor dem Amtsgericht verklagen muss, wenn die Stadt Geld von mir für das aufdecken von Grenzsteinen haben will, .... selbstverständlich mit dann entsprechenden Konsequenzen (!).

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