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17. Juni 2011 5 17 /06 /Juni /2011 17:12

Bürgerunfreundlicher Stadtbaumeister.

Mit diesem Artikel möchte ich über den Umgang mit mir als Windsheimer Bürger, sowie über die Mißachtung von Gefährdungspotential durch die Stadt Bad Windsheim berichten.
Vorab einige Worte zu den Örtlichkeiten.


Unterhalb des Klostergartens ist eine Tiefgarage in der ich zwei Stellplätze angemietet habe. Die Einfahrt ist von der Metzgergasse, neben dem Biergarten vom ehemaligen Brater. Der Klostergarten ist in städtischem Besitz. Somit ist die Stadt Bad Windsheim für die Verkehrssicherung verantwortlich. Vor der Einfahrt führt eine ca. 5 Meter lange Rampe in den Klostergarten. Diese ist für den Autofahrer, der in die Tiefgarage einfahren möchte durch eine Mauer nicht einsehbar. Jugendliche und Kinder nutzen gerne die Rampe um dort mit dem Fahrrad runter zu sausen.

Folgender Vorfall ereignete sich am 22.6.2010.

Ich wollte mit meinem Pkw in die Tiefgarage einfahren. Vor dem Garagentor wartete ich, bis dieses sich öffnet. Von der Rampe fuhr ein Jugendlicher mit seinem Fahrrad runter und schrammte mir an der Stoßstange entlang. Der Junge blieb unverletzt.

Mein Schaden wurde von der Haftpflichtversicherung reguliert. Soweit so gut.

Ich war froh, daß der Junge unverletzt blieb. Den Jugendlichen und Kindern, die diese Rampe zum Spielen nutzen, fehlt altersbedingt die notwendige Einsicht, daß es aufgrund anfahrender Pkw´s, die eben nicht die Rampe einsehen können, sehr gefährlich werden kann. Diese Einsicht kann auch nicht erwartet werden.

Am 23.6.2010 rief ich Herrn Stadtbaumeister Geismann an und habe ihm von dem Vorfall berichtet. Meine Intention war, daß die Stadt eine Absperrung anbringt, damit diese Rampe nicht mehr zum heruntersausen genutzt werden kann und somit eine potentielle Gefährdung entschärft wird. Ich wollte hiermit im Vorfeld verhindern, daß beim nächsten Mal eventuell ein Kind über die Motorhaube eines Pkw stürzt und sich hierbei ernsthaft verletzt. Herr Geismann bedankte sich hierfür und versprach sich der Sache anzunehmen.

Im Laufe des Jahres fragte ich mehrmals bei Herrn Geismann nach und bekam Ausflüchte zu hören, wie: " Wir haben noch keine Idee, welche Maßnahme getroffen werden kann" oder "Wir sind noch nicht soweit", etc.

Am Samstag den 7.5.2011 traf ich Herrn Geismann zufällig vor seiner Haustüre an und fragte nochmals nach, wann denn etwas geschehen würde. Zur Antwort bekam ich folgendes: "Ich gebe ihnen jetzt keine Antwort, es ist Samstag". Auf meine freundliche Nachfrage, weshalb er denn eine kurze Frage nicht ebenso kurz einfach beantworten könne wiederholte er, daß er mit mir nicht redet, da er jetzt in der Freizeit sei. Ich denke dieser Umgang ist nicht weiter zu kommentieren.

Am 10.5.2011 rief ich ihn, während der Dienstzeit (!), in seinem Büro an und fragte nochmals nach. Anfangs wollte er mir belehrend einen Vortrag über Haftung halten. Ich wies ihn darauf hin, daß er mich da nicht aufklären bräuchte, da dies als gelernter Versicherungskaufmann mein Fachgebiet sei. Außerdem ging es mir letztendlich um die Entschärfung eines Gefährdungspotentials und nicht um die Frage wie sich die Haftung nach einem Unfall darstellt. Nach mehreren Nachfragen hat er mir dann erklärt, daß die Stadt Bad Windsheim keine Notwendigkeit sieht, diese Gefahrstelle zu entschärfen.

Somit stelle ich fest, daß die Stadt Bad Windsheim, vertreten durch den Stadtbaumeister Geismann, billigend in Kauf nimmt, daß möglicherweise ein Kind, oder Jugendlicher verletzt wird.

Über den Umgang und auch den zeitlichen Ablauf möge sich jeder selbst seine Meinung bilden.

Jochen Abele

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