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26. April 2013 5 26 /04 /April /2013 08:46

Turbulente Sitzung mit vielen Themen. + K

Bürgermeister Ralf Ledertheil konnte einem schon fast leid tun, nachdem, was alles auf ihn einprasselte. Aus dem Stadtratsgremium kam kein einziges Wort der Unterstützung für ihn. Besonders harte Kritik kam auch von SPD und FDP, also genau von jenem Personenkreis, der Ledertheil bei der Wahl 2008 maßgeblich ins Amt verholfen hatte.

In der Bürgersprechstunde zu Beginn der Sitzung wurde auf Fehlplanungen in der Zeughausstraße wegen der Verkehrsführung zur geplanten Erweiterung des EDEKA- Marktes hingewiesen. Die Stadt hatte dort erst kürzlich die Parkplätze vor dem Parkplatz des Dänischen Bettenlagers an der Zeughausstraße entlang neu gebaut. Genau diese Parkplätze sind jetzt im Weg, wenn dort eine Linksabbiegerspur gebaut werden soll. Ein weiterer Beitrag befasste sich mit angeblich unhaltbaren Zuständen am Neustädter Krankenhaus. BM Ledertheil wimmelte diese Anfrage ab, indem er sagte, die Bad Windsheimer Kreisräte seien nun mal leider in der Minderheit im Kreistag, man könne schlicht nichts tun, um die Krankenhaussituation zu verbessern. Der Bürgerantrag von Emel Neumeister zur Pommernstraße wurde wegen mehreren Formfehlern nicht zugelassen.

Heiße und aggressive Redebeiträge gab es dann zum Neubau des Feuerwehrhauses. Das nicht anwesende STRM Seiboth wurde von verschiedenen Seiten hart angegriffen. Seiboth hatte zusammen mit den STRM Gampe, Negendank und Hackeneis eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer befürchteten Kostenexplosion eingereicht. Man wollte detaillierte Auskünfte, die wiederholt vom BM verweigert wurden. Während Seiboth und Mitstreiter eine Gesamtbausumme von über 7 Millionen und damit die finanzielle Handlungsunfähigkeit der Stadt befürchten, liegt man laut Stadtbaumeister Geismann aktuell voll im Plan, man sei sich sicher, dass man die 5 Millionen nicht überschreiten werde. Es seien ca. 60 % aller Gewerke bereits vergeben und man habe aktuell sogar 90.000 € "Luft". Die Regierung von Mittelfranken habe alles überprüft, die Zuschüsse seien genehmigt. STRM Gurrath bezeichnete es als eine Schande, dass Bad Windsheim durch die Gruppe um Seiboth überörtlich in Presseartikeln schlecht gemacht wird. Hans Wild bemerkte, dass ein durch die Dienstaufsichtsbeschwerde ausgelöster Baustopp je Tag wohl so ca. 2.500 € kosten würde, dies könne man sich auf keinen Fall leisten. Es wurden dann nochmals die bereits bekannten Argumente ausgetauscht.

In der Aussprache zum Doppelhaushalt wurde BM Ledertheil (SPD) von allen Rednern massiv kritisiert. Besonders aggressiv war SPD- Fraktionsvorsitzende Ismene Dingfelder. Sie bezeichnete die Amtsführung von Ledertheil als planlos und harmlos. Von der Absicht Ledertheils, die Stadt schuldenfrei zu machen, sei nichts übrig geblieben. CSU- Fraktionsvorsitzende Döbler- Scholl beklagte die nach wie vor zu hohe Prokopfverschuldung mit 1593 € gegenüber 680 € im Landesdurchschnitt. FWG- Fraktionsvorsitzender Laue beklagte den schlechten Zustand der Straßen und bezichtigte Ledertheil der Unfähigkeit. FDP- Fraktionsvorsitzende Gampe monierte das nach wie vor nicht verwirklichte Parkleitsystem, die Vernachlässigung des Tourismus und die zu geringe Schuldenrückführung. Jürgen Heckel gab dann für seine WiR eine Stellungnahme ab und wies auf unzählige gestellte und dann abgelehnte Anträge hin. Reinhold Krebelder von der Liste Land erwähnte als einziger diese bei der Insolvenz der Klärschlammverwertungsanlage eingebüßten knapp 3 Millionen Euro. Hier seien nach wie vor die Haftungsansprüche der ehemaligen Geschäftsführer nicht ernsthaft überprüft worden. In der Abstimmung votierten dann SPD und FDP mit 6 gegen 17 Stimmen gegen Vermögenshaushalt, Finanzplan und Finanzplan, alle anderen Parteien stimmten hier mit teils Bauchgrimmen zu. Alle anderen Haushalte wurden einstimmig abgesegnet.

Turbulent wurde es dann beim Tagesordnungspunkt Skateranlage. Hier hatte BM Ledertheil verschiedenen Stadträten eine Verhinderungspoltik unterstellt, weil diese in der Planungsauschussitzung den Antrag nicht sofort durchwinken wollten. Man wollte erst eine genaue Kostenberechnung und Verantwortliche für die Anlagenbetreuung benannt haben. Ledertheil hatte dann versucht, per Facebookeintrag und mit einer Zeitungsanzeige den Gesamtstadtrat und auch einzelne namentlich erwähnte Stadträte unter Druck zu setzen. Von den betroffenen Stadträten fielen dann Worte wie Denunziation, Pamphlet, Kesseltreiben. Auf Nachfragen kam dann vom BM mehrmals die Antwort, "darüber kriegen Sie von mir keine Auskunft". Ein Mitarbeiter des Bauamtes stellte dann Pläne und Kostenberechnungen vor, nach Abzug von Zuschüssen und Spenden bleiben für die Stadt noch 21.000 €. BM Ledertheil baggerte dann seinen Kritiker Gerhäuser noch rotzfrech an, indem er zu ihm sagte, "wir sind für weitere Spenden sehr dankbar,... Herr Gerhäuser, wenn Sie mal einen Bagger frei haben".... Der Stadtrat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.

Zu erwähnen ist noch, dass die Verständlichkeit von Redebeiträgen in dieser KKC-Sitzung mit Lautsprecheranlage und Mikrofonen deutlich besser war, als im akustisch sehr problematischen Rathaussitzungssaal.

Es fehlten die STRM Seiboth und Reichenberg.

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Kommentar Neumeister:

Ablehnung des Bürgerantrages für die Pommernstraße

Mir wurde von Herrn Hofmann telefonisch mitgeteilt, dass mein Bürgerantrag nicht genehmigt wird aus folgenden Gründen:

1. Die Begründung für den Bürgerantrag war an die Unterschriftenliste nur angetackert und nicht auf der Hinterseite aufgedruckt.

2. Es fehlten noch ca. 12 Unterschriften.

Die fehlenden Unterschriften nachzureichen wären laut Hr. Hofmann sinnlos, da durch die „Anheftung“ der Begründung der Bürgerantrag sowieso nicht gültig sei. Somit habe ich die restlichen Listen, die in diversen Geschäften in der Innenstadt auslagen, nicht eingesammelt und nachgereicht. In der Stadtratssitzung jedoch wurde der Bürgerantrag für nichtig erklärt da:

1. ca. 12 Unterschriften fehlten

2. die Namen der 3 berechtigten Personen, die die Unterzeichnenden vertreten nicht auf jeder einzelnen Unterschriftenliste benannt waren sondern nur auf dem Bürgerantrag namentlich genannt wurden.

Nach Art.18b Bürgerantrag ;

• muss der Bürgerantrag bei der Gemeinde eingereicht werden.

• eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die Berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Nach Art.18a Bürgerbegehren;

• muss mit einer Begründung versehen sein, die auch sehr kurz gefasst und sich auf schlagwortartige Aussagen beschränkt.

• nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes muss der Antrag bis zu drei vertretungsberechtigte Personen benennen. Die Vertreter müssen auf jeder einzelnen Unterschriftenliste ausdrücklich benannt werden.

Ich habe hier eindeutig einen Bürgerantrag nach Art.18b gestellt und mich an die Vorgaben gehalten. Herr Hofmann hat meinen Bürgerantrag Art.18b mit einem Bürgerbegehren Art.18a gleichgestellt und die Voraussetzungen aus Art.18a angewendet.

Emel Neumeister

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Ablehnung des Bürgerantrages für die Pommernstraße<br /> Mir wurde von Herrn Hofmann telefonisch mitgeteilt, dass mein Bürgerantrag nicht genehmigt wird aus folgenden Gründen:<br /> 1. Die Begründung für den Bürgerantrag war an die Unterschriftenliste nur angetackert und nicht auf der Hinterseite aufgedruckt.<br /> 2. Es fehlten noch ca. 12 Unterschriften.<br /> <br /> Die fehlenden Unterschriften nachzureichen wären laut Hr. Hofmann sinnlos, da durch die „Anheftung“ der Begründung der Bürgerantrag sowieso nicht gültig sei. Somit habe ich die restlichen Listen<br /> die in diversen Geschäften in der Innenstadt auslagen nicht eingesammelt und nachgereicht.<br /> <br /> In der Stadtratssitzung jedoch wurde der Bürgerantrag für nichtig erklärt da:<br /> 1. ca. 12 Unterschriften fehlten<br /> 2. die Namen der 3 berechtigten Personen, die die Unterzeichnenden vertreten nicht auf jeder einzelnen Unterschriftenliste benannt waren sondern nur auf dem Bürgerantrag namentlich genannt<br /> wurden.<br /> <br /> Nach Art.18b Bürgerantrag ;<br /> • muss der Bürgerantrag bei der Gemeinde eingereicht werden.<br /> • eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen die Berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.<br /> <br /> Nach Art.18a Bürgerbegehren;<br /> • muss mit einer Begründung versehen seien, die auch sehr kurz gefasst und sich auf schlagwortartige Aussagen beschränkt.<br /> • nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes muss der Antrag bis zu drei vertretungsberechtigte Personen benennen. Die Vertreter müssen auf jeder einzelnen Unterschriftenliste ausdrücklich benannt<br /> werden.<br /> <br /> Ich habe hier eindeutig einen Bürgerantrag nach Art.18b gestellt und mich an die Vorgaben gehalten.<br /> Herr Hofmann hat meinen Bürgerantrag Art.18b mit einem Bürgerbegehren Art.18a gleichgestellt und die Voraussetzungen aus Art.18a angewendet.<br /> <br /> Emel Neumeister
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