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2. August 2010 1 02 /08 /August /2010 17:26

Protest muss schriftlich erfolgen!!

In der Stadtratssitzung, zu der Oberstleutnant Hammes vom Luftwaffenamt zu Gast war, berichtete dieser, dass unbedingt eine schriftliche Beschwerde eingehen muss, um in der Statistik geführt zu werden. Telefonische Beschwerden werden nicht festgehalten und auch nicht überprüft. Daher ist es sehr wichtig, schriftlich zu protestieren!
Richten Sie schriftliche Beschwerden bitte an:

Luftwaffenamt
Abteilung Flugbetrieb BW
Luftwaffenkaserne Wahn 501/11
Postfach 90 61 10
51127 Köln
oder per E-mail an: FLIZ@bundeswehr.org

Weitere Informationen:
- Sanierung, Erweiterung, Ausbau – der Standort Illesheim soll offensichtlich zu einem der modernsten Standorte in Europa ausgebaut werden. Die Bevölkerung erhält darüber aber so gut wie keine Informationen, auch nicht auf schriftliche Anfragen. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass der Wunsch der BI sich mit uns an einen Tisch zu setzen, sowohl von der Stadtspitze als auch vom US Militär abgelehnt wird.

- Dies ist empörend. Haben wir nicht ein Recht darauf zu erfahren was vor unserer Haustür geschieht? Schließlich sind wir es, die den zumeist unerträglichen Lärm aushalten müssen. Wir werden vom Schlaf abgehalten, unsere Kinder schrecken nachts hoch und wir sind es, die Herz– und Kreislauferkrankungen bekommen. Auch die Bürger in Bad Windsheim, den umliegenden Ortsteilen und auch der weiteren Umgebung, haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, wie es in Art. 2 / Abs. 2 GG verankert ist. Zudem werden auch die vielen Kurgäste und Gäste, die B.W. aufsuchen, um Ruhe und auch Erholung zu erfahren, durch Lärm malträtiert! Beste Voraussetzungen für eine Kur– und Bäderstadt.

- Unklugerweise hat der Bad Windsheimer Stadtrat den Antrag der Stadträtin Frau Negendank abgelehnt, sich mit der Stadtverwaltung Ansbach zusammen zu tun. Die Ansbacher sind uns um einiges voraus und eine große Chance, gemeinsam gegen Fluglärm zu kämpfen, ist vertan. Die Resolution des Ansbacher Stadtrates hat zum Ziel „verbindliche Flugbestimmungen“ für den militärischen Hubschrauberbetrieb der 12. Heeresfliegerbrigade der US Armee zu erreichen, zum einen ein Nachtflugverbot zwischen 22 h und 6 h und ein kategorisches Überflugverbot für alle Wohn– und Mischgebiete, die in einem Radius von min. 600 Metern gemessen, nicht überflogen werden sollen. Es darf keine Ausnahmen nach dem Motto „militärisches Sondergebiet“ geben!

- Dies sind nur Minimalforderungen und noch dazu ganz legitime. Es wird kein Abzug des US Militärs gefordert, so wie es uns Herr Bürgermeister Ledertheil suggerieren will, indem er immer wieder mit der Argumentation der „wirtschaftlichen Wichtigkeit“ vor Ort ankommt. Wir wollen nur, dass die Regeln eingehalten werden, die für alle anderen Gruppierungen in diesem Land auch gelten. Ein Abzug der Amerikaner ist da keinesfalls nötig.

- Wir müssen Einfluss auf allen politische Ebenen nehmen und den Druck auf die Kommunalpolitiker erhöhen. Dazu müssen wir uns auch an die Abgeordneten des Landtags und des deutschen Bundestages wenden, denn diese können Änderungen durch rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, so dass es zur Regelung der Flugbestimmungen kommen kann. Wenn die lokale Politik nicht das Stehvermögen hat, in München und Berlin für unsere Anliegen zu kämpfen, müssen wir das eben selbst tun. Wenden Sie sich an Ihre Abgeordneten in Land und Bund, reden Sie mit Ihnen und machen Sie deutlich, dass eine Grenze erreicht ist!

Tanja Schwarz

Brigitte Kiesel

Petra Negendank

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  • : Dies ist ein kommunalpolitischer Blog für Bad Windsheim und Umgebung, der auch wichtige Themen aus der großen Politik aufgreift. Ich bin wirtschaftlich unabhängig und kann mir freie Meinungsäußerung erlauben. Niemand muss meine Meinung übernehmen, niemand muss diesen Blog lesen. Anregungen, Vorschläge und Kritik bitte an MuellerR11@aol.com, oder direkt per Tel. 09841/64946 Weiterer Blog: Siebener.over-blog.de
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