Befragung endete mit Pleite für Stadt und Siebener.
Obwohl Bürgermeister Ledertheil im November 2010 angekündigt hatte, Flurgänge würden nur noch auf Antrag der Grundstücksbesitzer und Bewirtschafter stattfinden, ist die Stadt Bad Windsheim immer noch am überlegen, ob man nicht doch noch Flurgänge der Siebener anordnen könnte.
In Erkenbrechtshofen, einem der kleinsten Ortsteile von Bad Windsheim, wollte man in einer Art Testlauf den Willen der Landwirte und Grundstücksbesitzer zu Flurgängen der Siebener zu erkunden. Man hatte jeden Grundstücksbesitzer benachrichtigt und befragt, ob er in Zukunft noch kostenpflichtige Flurgänge haben möchte. Das Ergebnis war ein Desaster für die Siebener, die Erkenbrechtshöfer lehnten mit deutlicher Mehrheit ab. Die Bad Windsheimer Siebener schäumen und bauen Bürgermeister Ledertheil bereits als Sündenbock auf. Anscheinend hat die Siebenerei eben längst nicht diesen hohen Stellenwert, der öffentlich bei jeder Gelegenheit immer wieder vorgegaukelt wird.
Es zeigt sich immer mehr, dass dieses Kartenhaus der Siebenerei in sich zusammenstürzt, wenn man Gerichtsurteile, das Abmarkungsgesetz und den freien Willen der Landwirte beachtet. Nur durch dieses ständige hochjubeln durch politische Würdenträger konnten diese mittelalterlichen Flurgänge bisher überhaupt noch durchgesetzt werden.
Anmerkung: Diese Befragung konnte nur Meinungserkundung der Grundstücksbesitzer von Erkenbrechtshofen sein, eine rechtlich bindende Wirkung konnte sie in keinem Falle haben. Laut Urteil des VG Ansbach und Beschluss des VGH können Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen nur Landwirten abverlangt werden, wenn die kostenpflichtigen Flurgänge auch von ihnen beantragt wurden. Es muss also zwingend jeder einzelne Landwirt die Flurgänge für seine Grundstücke beantragen, Abstimmungen können hier überhaupt nichts bewirken.