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7. Mai 2013 2 07 /05 /Mai /2013 17:52

Züleyha Özcans Kampf mit der Stadtverwaltung. + K

Mit Unterstützung Ihrer Bekannten Emel Neumeister fragte Züleyha Özcan bei der Stadtverwaltung wegen eines Schildes für ihren Türkischen Schnellimbiss mit anatolischen Köstlichkeiten in der Pfarrgasse an. Ein Mitarbeiter des Bauamtes kam an seinem letzten Arbeitstag vorbei, um die Außenbestuhlung und auch die Gestaltung des Schildes anhand einer Skizze zu besprechen. Frau Özcan erhielt dann eine Zusage und gab das Schild und auch die Bestuhlung in Auftrag.

Als es dann im Planungsausschuss nur noch um die Positionierung des Schildes ging, stellte man dort jedoch das gesamte Schild infrage. Man wollte jetzt eine Inschrift auf der Fassade. Frau Özcan hatte jedoch bereits knapp 400 € ausgegeben, die sie dann von der Stadt wieder zurück haben will.

Am Donnerstag findet ein gemeinsames Straßenfest von Brauhaus Döbler, Türkischem Schnellrestaurant, Cafe am Kornmarkt und Schnitzelstube statt. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte Züleyha Özcan das Schild gerne angebracht, sie verlangt jetzt jedoch eine schriftliche Zusicherung der Stadtverwaltung. Für Frau Özcan ist es unverständlich, dass man sich auf mündliche Zusagen von deutschen Behörden nicht verlassen kann.

Orient.JPG

Links Emel Neumeister, mit Züleyha Özcan

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Kommentar:

Eine "mündliche Zusage einer deutschen Behörde" ist per se erst mal so etwas wie ein Paradoxum. Ohne eine schriftliche Genehmigung gibt es keine Rechtssicherheit. Entsprechend wird Frau Özcan ihr Plakat entweder doch noch genehmigt bekommen oder muss es eben anderweitig verwenden. Damit steht Bad Windsheim oder das LRA noch nicht einmal besonders bürgerunfreundlich dar. In Nürnberg z.B. setzt das anbringen einer Außenwerbung sowohl im Zentrum wie auch in den Außenbezirken in jedem Fall einen Bauantrag voraus. Die Genehmigung ist kostspielig und eine Bearbeitung von einem halben Jahr und länger ist keine Ausnahme.

Horst Speier, Bad Windsheim

 

 

 

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Eine "mündliche Zusage einer deutschen Behörde" ist per se erst mal so etwas wie ein Paradoxum. Ohne eine schriftliche Genehmigung gibt es keine Rechtssicherheit. Entsprechend wird Frau Özcan Ihr<br /> Plakat entweder doch noch genehmigt bekommen oder muss es eben anderweitig verwenden. Damit steht Bad Windsheim oder das LRA noch nicht einmal besonders bürgerunfreundlich dar. In Nürnberg z.B.<br /> setzt das Anbringen einer Außenwerbung sowohl im Zentrum wie auch in den Außenbezirken in jedem Fall einen Bauantrag voraus. Die Genehmigung ist kostspielig und eine Bearbeitung von einem halben<br /> Jahr und länger ist keine Ausnahme.
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