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9. August 2010 1 09 /08 /August /2010 17:30

Siebenerei: Antrag auf Zulassung einer Berufung gescheitert! 

VGH lehnt Zulassung einer Berufung ab, Urteil ist rechtskräftig!!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.08.2010 die Zulassung einer Berufung gegen das am 30.08.2008 von mir (Richard Müller) am Verwaltungsgericht Ansbach erwirkte Urteil abgelehnt. Die Stadt Bad Windsheim hat nach den Kosten des Verfahrens vor dem VG Ansbach nun auch die Kosten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu tragen. Es verwundert insbesondere die sehr lange Dauer von fast zwei Jahren, bis über die Nichtzulassung der Berufung entschieden wurde.

Meine damalige Klage wurde im wesentlichen auch durch den damaligen Bürgermeister Eckardt ausgelöst, der wiederholte Hinweise meinerseits auf die Rechtswidrigkeit seines damaligen Gebührenbescheides einfach ignorierte und sogar noch versuchte, mich beim Landratsamt NEA lächerlich zu machen. Ich hatte mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, dass ich Klage erheben würde, falls der Bescheid nicht zurück genommen werden würde. Alle Siebener, die jetzt ihre Tradition gefährdet sehen, mögen sich bitte an Herrn Wolfgang Eckardt wenden.

Tenor des Urteils: Wer nichts beantragt hat, braucht auch nichts zu bezahlen. Es ist nicht zulässig, allein durch den Verweis auf eine Verursachung durch die Bewirtschaftung der Grundstücke die Landwirte abzukassieren. Die Bürgermeister können Flurgänge anordnen, solange sie Lust und Liebe haben, es ist jedoch unzulässig, den Landwirten die Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen aufzuerlegen. Damit hat dieses mittelalterliche Getue der kostenpflichtigen Flurgänge endgültig ein Ende. Die Stadt Bad Windsheim hatte vorsorglich die Flurgänge 2009 und 2010 bereits ausgesetzt, bisher ist deswegen auch keine Anarchie an der Grenze ausgebrochen. Die Stadt Bad Windsheim kann sich jetzt jährlich die Kosten von ca. 10.000 € sparen und für sinnvolleres einsetzen. Die Anwaltskanzlei Dr. Güllich & Döbler ist zusammen mit der Stadt Bad Windsheim mehrfach grandios gescheitert.

Ich (RM) rate allen Landwirten, keine Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen an die Gemeinden zu bezahlen. Weiterhin rate ich, alle Kosten der vergangenen Jahre zurück zu verlangen. Falls weiterhin von den Bürgermeistern kostenpflichtige Flurgänge angeordnet werden, sollte eine Anzeige in Erwägung gezogen werden.

Ich danke meinem Rechtsanwalt Dr. B. Hohmann von der Anwaltskanzlei Dr. Vocke & Partner in 97070 Würzburg.
Bei Interesse kann gegen Unkostenerstattung der Beschluss des VGH mit Begründung zuschickt werden.

Siehe auch www.Siebener.over-blog.de
http://siebener.over-blog.de/article-31585251.html

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